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Meine Nachbarschaft: Kelsterbacher Weg

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 6

Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots

23.01.2025 | Aktualisiert am: 28.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 1150/6 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den nachfolgenden Vorschlag zu prüfen: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll-Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Maßnahmen-Erfolgs: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Anhang: - Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtsstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129, Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)

17.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 951/6 Betreff: Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil) Die südliche Leunastraße ist eine innerörtliche Straße mit zusätzlicher Beschilderung für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese wird hier kaum eingehalten, die doppelte Geschwindigkeit ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Verbindung stellt einen der beiden legalen Wege für Mopeds und Roller ("50er") zwischen den südlichen Stadtteilen und Höchst dar. Waghalsige Überholmanöver mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefährden hier Zweiradfahrer wie auch den jeweiligen Gegenverkehr massiv. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der südlichen Leunastraße zwischen Leunabrücke und Anbindung B40 einen fest installierten Geschwindigkeits-Kontrollabschnitt einzurichten, um so die Einhaltung der Geschwindigkeit von 50 km/h sicherzustellen, um so motorisierten Zweiradfahrern eine sichere Verbindung von den südlichen Stadtteilen nach Höchst anbieten zu können. Begründung: Der zweite legal für diese Fahrzeuggruppe zu nutzende Mainübergang ist die Schwanheimer Brücke, eine Straße mit zwei Fahrspuren je Richtung und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Auch hier wird die Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten, was diese Alternative noch gefährlicher macht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Verkehrssicherheit Geschwindigkeitskontrolle Zweiradfahrer

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten

20.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 922/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf- Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-) Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leuna-/Adolf-Haeuser-/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach. 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen auf der Fahrbahn geleitet wird. 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots ...) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke. 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger, bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich mit der Adolf-Häuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o.g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen. Lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls jetzt der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autoverkehr überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der auf den jeweiligen Schutzstreifen Radfahrenden ohne deren Gefährdung, d.h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 m, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt, zur Zeit passiert diese Drängelsituation in dem oben beschriebenen engen Bereich, wenn auch die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Drängelsituation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Geradeaus-Verkehr spätestens ab der Raugasse und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Anlage: Quelle Google Maps Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Fußverkehr Radverkehr Sicherheit

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Höchst: Schulweg an der Leunastraße

13.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2024, OF 921/6 Betreff: Höchst: Schulweg an der Leunastraße der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger, bzw. als Busspur ausgewiesen werden kann, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich mit der Adolf-Häuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. ob die Parkplätze an der Leunastraße so verlegt werden können (z. B. als Längsparkplatz mit Verlängerung des Geländers und Setzen von Pollern, siehe beiliegende Skizze und Fotos), dass Schulkinder ungefährdet die Leunastraße entlanggehen können und dem Kinderhaus Höchst mindestens ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Dies sollte in Abstimmung mit dem Kinderhaus und der Gartenfirma, die mit Gartengeräten an das Grundstück neben dem Liederbach muss, erfolgen. Begründung: Eltern der Hostatoschule haben sich besorgt wegen des Schulwegs entlang der Leunastraße geäußert und die Situation im Rahmen einer Schulwegbegehung geschildert. Dabei wurden die Parkplätze (s. Fotos) als problematisch betrachtet, da der Gehweg überfahren werden muss und die Rest-Gehwegbreite schmal ist. Dazu kommt noch die Drängel-Situation der Autofahrenden beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße hinzu. Diese könnte durch eine frühere Einspurigkeit für den Geradeaus-Verkehr spätestens ab der Raugasse und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Damit die Mitarbeitenden des Kinderhauses aber notwendige Besorgungen und Einkäufe ohne zu weite Wege vom Auto zum Kinderhaus erledigen können, ist mindestens ein Parkplatz, wie bisher an der Leunastraße, zu erhalten. Andere Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung gibt es nicht. Auch muss die Gartenfirma mit einem Transporter das Außengrundstück des Kinderhauses erreichen können. Anlage 1 (ca. 482 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Schulweg Leunastraße Parkplatz

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Höchst: Fuß- und Radverkehr Liederbacher Straße an der Bahnunterführung

08.10.2023 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2023, OF 864/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr Liederbacher Straße an der Bahnunterführung Der Bereich der Liederbacher Straße unter der Bahnunterführung ist lt. Schulwegplan Schulweg für Fuß- und Radverkehr. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie Radfahrwege bzw. Radstreifen. Vorhandene Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Zwar muss hier zu den Radfahrenden ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden, woran sich allerdings die wenigsten Autofahrenden halten. So entstehen für manchen Radfahrenden, insbesondere wenn sie noch jünger sind, heikle und gefährliche Situationen. Um das Fahren auf der Fahrbahn sichererer zu machen, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen. 1. An der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend in die Liederbacher Straße auf die Fahrbahn geleitet wird, sollte das Verkehrszeichen 138-10 (Radverkehr) aufgestellt werden, um Autofahrende darauf hinzuweisen, dass ab hier Radfahrende auf der Fahrbahn fahren können. 2. Wegen der überwiegenden Nichteinhaltung des Überholabstands von 1,50 m sollte wenige Meter weiter das Verkehrszeichen 277-1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge) aufgestellt werden, um Autofahrende zur Einhaltung der StVO zu ermahnen. Fotos: Zu Punkt 1: Zu Punkt 2: (Quelle: Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Radverkehr Bahnunterführung Maßnahmen

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Höchst: Fußweg an der Liederbacher Straße zwischen AdolfHaeuserStraße und Gebeschusstraße sicherer gestalten

25.09.2023 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Betreff: Höchst: Fußweg an der Liederbacher Straße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußweg auf der von der Leunastraße kommend rechten Seite an der Liederbacher Straße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. Änderung der Beschilderung: Entfernen des Zusatzzeichens 1022-10 (Radverkehr frei) unter dem Verkehrszeichen 239 (Gehweg) sowie Anbringen des Verkehrszeichens 237 (Radweg) am Fahrradschutzstreifen. 2. Rote Einfärbung des Fahrradschutzstreifens zwischen Adolf-Häuser-Straße bis zur Eisenbahnbrücke. 3. (Wieder-) Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leuna-/Adolf-Häuser-/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach. Begründung: Der o.g. Bereich ist Teil eines Schulwegs gemäß Schulwegeplans der Stadt Frankfurt am Main. Daher muss er so sicher wie möglich sein. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen dazu beitragen. Zu 1.: Bevor der Fahrradschutzstreifen installiert wurde, war der Radverkehr auf dem Fußweg frei, wobei schon damals aufgrund der Schutzgitter unter der Brücke Fußgängerinnen und Fußgänger an Radfahrerinnen und Radfahrern kaum vorbeigekommen sind. Warum jetzt trotz Fahrradschutzstreifens der Gehweg immer noch für den Radverkehr frei sein soll und der Fahrradschutzstreifen nicht verpflichtend zu nutzen ist, ist unverständlich. Eventuell wurde die Änderung der Beschilderung einfach vergessen? Zu 2.: Die Einfärbung des Fahrradschutzstreifens hat eine Signalwirkung und verhindert dadurch das unnötige Befahren dieses Bereichs dicht am Gehweg durch Personenkraftwagen und Busse. Zu 3.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls jetzt der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gerade im ungeschützten Bereich zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Eisenbahnbrücke gefährlich werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.10.2023, OF 864/6 Antrag vom 13.01.2024, OF 921/6 Antrag vom 20.01.2024, OF 922/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Fußwegsicherheit Beschilderungsänderung Fahrradschutzstreifen

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Halteverbot im Kelsterbacher Weg

15.12.2022 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2022, OF 661/6 Betreff: Halteverbot im Kelsterbacher Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, beide Seiten des Kelsterbacher Weges in Schwanheim, im Bereich der einspurigen Brücke über die B40 (Brückenbauwerk 604 / Messtischblatt-Nr. 5917), mit einem absoluten Halteverbot (Zeichen 283) zu versehen. Begründung: Diese Kreisstraße, die in einer Sackgasse endet, verengt sich auf der Brücke und deren Auffahrtrampen derart, dass neben dort parkenden KFZ (s. Foto), eine nötige Mindestbreite der Fahrbahn in der Regel unterschritten wird. Dies kann für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zum Verhängnis werden, wenn sich der Zeitverlust durch weiträumige Umfahrung, negativ auswirkt. Zuletzt von Bürgern anlässlich einer Feuerwehrübung beobachtet, deren Einsatzziel Richtung Freizeitgärten und Schwanheimer Düne, wegen der Engstelle auf direktem Weg unerreichbar war - was im Ernstfall absehbare Folgen haben kann. . Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3364 2023 Die Vorlage OF 661/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung); CDU und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner

03.10.2022 | Aktualisiert am: 10.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Stellungnahme des Magistrats ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind. 2. Nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschützes, weil a) es dem Ortsbeirate nicht um die Durchsetzung individueller Rechte sondern um den besseren Schutz der Anwohner*innen, die jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind. 3. Nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei. An der der genannten Einmündung Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden. Im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat. An der Einmündung der Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten. 4. Nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird. Ist es nicht vielmehr zutreffend, dass zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, die Fahrzeuge nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. Zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Messung im Nov./Dez. 2021 erbracht hat, dass 19,27% in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat möge prüfen und berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ soll der Magistrat sich dafür einsetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohner*innen vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen und es schließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Messung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurück liegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohner*innen getroffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 597/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2988 2022 Die Vorlage OF 597/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 3., 5., 6.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 4., 7.: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke überirdisch

08.05.2022 | Aktualisiert am: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2022, OF 472/6 Betreff: Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke überirdisch Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat solle dafür sorgen, dass der Radweg an der Leunastraße von der Bahn Richtung Leunabrücke durchgängig überirdisch befahrbar ist. Zurzeit führt dieser Weg kurz hinter dem Kulturbunker durch einen Tunnel über Stufen mit der Folge, dass Radfahrende über die Wiese auf die Straße ausweichen, was eine besondere Gefährdung mit sich bringt. Begründung: Der jetzige Zustand ist unhaltbar, der Tunnel nicht befahrbar. Der Tunnel (Foto Wiebe) Der gefährliche Ausweichpfad zur Straße (Foto Wiebe) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2171 2022 Die Vorlage OF 472/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern

22.01.2022 | Aktualisiert am: 16.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 346/6 Betreff: Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Ende des Radwegs in der Geisenheimer Straße baulich so zu sichern, dass Radfahrende die Abfahrt nutzen und sich gefahrlos in den Fließverkehr einreihen können. Der Radweg endet auf Höhe des Baumarkts Anton Schneider, gegenüber der Einmündung der Ingelheimer Straße. Radfahrende werden dann direkt auf die Straße geleitet. Der unmittelbar nachfolgende Bereich des endenden Radwegs wird permanent beparkt, was an dieser Stelle nicht eindeutig verboten ist. Die Radfahrenden können wegen der häufig dort parkenden PKWs die Abfahrt des Radwegs nicht nutzen und sich daher nicht sicher in den Verkehrsfluss einreihen. Vielmehr werden sie gezwungen den Radweg quer zum Fließverkehr über den Bordstein zu verlassen, was eine erhebliche Gefahr darstellt. Begründung: Der Antrag dient einer verbesserten gemeinschaftlichen Nutzung der Verkehrsfläche und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Foto: Frank Rusko Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1561 2022 Die Vorlage OF 346/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)

04.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2021, OF 190/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohner*innen in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird; 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wird 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben dem Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbefahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die grade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutzsoll so ausgeführt werden, wie er an der B807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben, muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bild 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen. Zum einen, weil ca. 150m hinter der Kreuzung Geisenheimerstraße/Ufer Straße sich seit ca. zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B807 ist in den 1970er Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 190/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 870 2021 Die Vorlage OF 190/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. und 3. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen

03.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1464/6 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden Kreuzungen ein "grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer*innen angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße aus Süden kommend 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße aus Osten kommend 3. Diverse Kreuzungen entlang der Königsteiner Straße: - Wasgaustraße / Königsteiner Straße - Johannesallee / Sieringstraße -> Königsteiner 4. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend 5. Westerbachstraße/Carl-Sonnenscheinstraße von Rödelheim kommend 6. Alt Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend 7. Hortensienring / Hunsrückstraße (2x) 8. Brüningstraße -> Leunastraße / Leunabrücke (also von Osten und Westen jeweils nach rechts) Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein "grüner Pfeil" nur für Radfahrer*innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte wenn möglich auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht insbesondere gegenüber zu Fuß gehenden sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7126 2021 Die Vorlage OF 1464/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten

17.02.2020 | Aktualisiert am: 27.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1243/6 Betreff: Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem "Programm Innenstadtförderung Höchst" bereitzustellen, um ein Konzept zu erarbeiten wie der Verkehr in Höchst reduziert werden kann, ohne die Erreichbarkeit von Marktplatz, den Geschäften oder öffentlicher Einrichtungen zu verschlechtern. In die Überlegungen sollen auch die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) und den ÖPNV (mögliche Verlängerung der Straßenbahn, dadurch Reduzierung der Buslinien, die durch das Gebiet fahren) mit einbezogen werden. Insbesondere sollte ein intelligentes und zukunftsorientiertes Parkleitsystem schwerpunktmäßig in Höchst eingeführt werden. Als Begrenzung für das Gebiet sollen die Leunastraße, der Main, die Zuckschwerdtstraße und die Bahngleise dienen. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Es hat sich gezeigt, dass in Höchst der Verkehr nicht so einfach neu geordnet werden kann. Die Verkehrsteilnehmer nutzen den Weg durch Höchst, um an ihr Ziel zu kommen. Es ist aber festzustellen, dass auch für viele Höchst Ziel oder Startpunkt für ihre Fahrt ist. Ein Konzept, welches den Verkehr reduziert, ohne die Erreichbarkeit wichtiger Punkte zu verschlechtern, und dabei die Schadstoffbelastung vermindert, ist aus Sicht des Ortsbeirats notwendig. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2019, OF 1203/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5801 2020 1. Die Vorlage OF 1203/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1243/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30

29.01.2020 | Aktualisiert am: 27.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1232/6 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Straßenverkehrs- behörde in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, dass in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgebracht wird. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen Hegarstraße und Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab Lönsweg und Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen Gerolsteiner Straße und Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen Schwarzbachstraße und Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen bei denen das Tempo- 30- Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo- 30- Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5813 2020 Die Vorlage OF 1232/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Höchst: autoarme Innenstadt

30.12.2019 | Aktualisiert am: 27.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 1203/6 Betreff: Höchst: autoarme Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst zur Verfügung zu stellen, um die Planung einer autoarmen Innenstadt Höchst zu erarbeiten. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Um eine fundierte Grundlage zu Maßnahmen einer Reduzierung des PKW-Verkehrs treffen zu können, ist eine detaillierte Planung des Gebietes von der Leunastraße bis zur Zuckschwerdtstraße sowie von der Batterie bis zur Emmerich-Josef Straße unerlässlich. In die Planungen sollten die neuen Wegebeziehungen nach der Umgestaltung der Leunastraße auf jeden Fall einbezogen werden, so dass die Umsetzung mit der Fertigstellung der RTW erfolgen kann. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2020, OF 1243/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5801 2020 1. Die Vorlage OF 1203/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1243/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheim: Neuen Klimaschutzwald aufforsten

10.11.2019 | Aktualisiert am: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1176/6 Betreff: Schwanheim: Neuen Klimaschutzwald aufforsten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Flächen im Besitz der Stadt sind oder in Besitz genommen werden können um dort einen Klimaschutzwald zu errichten: 1. Nördlich der B40a Gemarkung Schwanheim, Flur 32, Flurstücke 78 bis 106. 2. Südwestlich der Leunastraße Gemarkung Schwanheim, Flur 30, 279/3 bis 297/1 (exklusive der Flurstücke 289/5,289/7, 289/18, 289/19). Begründung: Waldbäume speichern Kohlenstoff und helfen damit den Klimawandel zu verlangsamen. Nach einer Studie der ETH Zürich gibt es weltweit ein Aufforstungspotential 0,9 Milliarden Hektar Flächen, die der Ökologe Thomas Crowther identifiziert hat. Dort könnten 1,2 Billionen Bäume gepflanzt und so 205 Gigatonnen Kohlenstoff aus der Luft entzogen werden. Unter der Überschrift "Global denken und lokal handeln" kann auch in Frankfurt neuer Klimaschutzwald entstehen. Im Schwanheimer Unterfeld gibt es potentielle Aufforstungsflächen entlang der Südumgehung Höchst (B40a). Anlagen: jeweiliger Lageplan der zu prüfenden Flächen -blau markiert- (Quelle: https://geoinfo.frankfurt.de) 1. Nördlich der B40a Gemarkung Schwanheim, Flur 32, Flurstücke 78 bis 106. 2. Südwestlich der Leunastraße Gemarkung Schwanheim, Flur 30, 279/3 bis 297/1 (exklusive der Flurstücke 289/5,289/7, 289/18, 289/19). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1176/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Höchst: Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung ausweisen

24.03.2019 | Aktualisiert am: 05.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2019, OF 971/6 Betreff: Höchst: Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung ausweisen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen zu definieren, um "Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze" im Frankfurter Westen zu realisieren. Wohnmobilisten für ein bis zwei Tage einen legalen Stellplatz anbieten zu können, fördert den Kurzzeittourismus. Infrastruktur wie Wasser, Strom oder Toiletten sind hierfür nicht erforderlich. Die öffentlichen Parkplätze, welche ohne solch ein Angebot von Wohnmobilen belegt werden, stehen dann Anwohnern und Besuchern wieder zur Verfügung. Im Bereich Höchst möge der Magistrat Kontakt mit der Infraserv aufnehmen, um, falls möglich, einige Parkplätze an der Leunastraße auf der Schwanheimer Seite umzuwidmen. Begründung: Der Wohnmobiltourismus ist die am stärksten wachsende Tourismusbranche. Ein entsprechendes Angebot wird zusätzliche Gäste in den Frankfurter Westen bringen, was die weitere Entwicklung der Stadtteile stärkt. Besonders an Wochenenden und zu Festen stellt dieses Angebot eine Bereicherung dar. Für ganz Frankfurt stehen zur Zeit nur die Stellplätze auf dem "City-Camp" (Heddernheim) zur Verfügung. Hier verschläft Frankfurt einen touristischen Trend. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.02.2019, OF 956/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4469 2019 1. Die Vorlage OF 956/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 971/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 971/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheim: Radweg nach Kelsterbach im Bereich des „Spaghettiknotens“ befestigen

11.03.2019 | Aktualisiert am: 05.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 961/6 Betreff: Schwanheim: Radweg nach Kelsterbach im Bereich des "Spaghettiknotens" befestigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit der Radweg, der von Schwanheim kommend vom Kelsterbacher Weg am Autobahnknoten (sog. "Spaghettiknoten") vorbei nach Kelsterbach führt, auf der gesamten Strecke so befestigt wird, dass er auch bei Regenwetter gut benutzbar ist. Sollte ein Teil des nicht befestigten Radwegs in der Zuständigkeit der Stadt Kelsterbach liegen, möge der Magistrat die entsprechenden Kontakte aufnehmen. Ebenso, wenn die Teile des Weges, die nicht befestigt sind, in der Zuständigkeit von Hessen Mobil oder der Autobahnbehörde liegen. Begründung: Der Weg stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr zwischen Schwanheim und Kelsterbach dar. Im Sommer bei trockenem Boden ist er auch einigermaßen benutzbar, auch wenn die Wegeführung im Bereich des Autobahnkreuzes für Menschen, die den Weg das erste Mal benutzen, etwas abenteuerlich erscheint. Bei Regenwetter und in den kalten und nassen Jahreszeiten aber verschlammt dieser Bereich so sehr, dass die gesamte Verbindung ihre Funktion nicht mehr erfüllt. Wer einigermaßen sauber zur Arbeit kommen will, ohne sich die Hose zu wechseln, kann den Weg dann nicht benutzen, und die Rutschgefahr birgt dann auch Gesundheitsrisiken. Es wäre sehr wünschenswert, wenn der Magistrat initiativ werden würde, damit dieser Weg besser ausgebaut wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4474 2019 Die Vorlage OF 961/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim

11.03.2019 | Aktualisiert am: 05.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 954/6 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über Leunabrücke und B 40 nach Schwanheim, dann analog zur Linie 62 ( Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat heran getragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten mit sich bringen würde als die bestehende Verbindung über die Linie 51. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4467 2019 Die Vorlage OF 954/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Lkws im Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße

08.10.2018 | Aktualisiert am: 25.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 827/6 Betreff: Lkws im Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Problematik der illegal in den Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße einfahrenden und parkenden LKW effektiver anzugehen, als dass man nur Verbotsschilder aufstellt und den Anwohnern mitteilt, die Einhaltung des Verbots könne man aber nicht kontrollieren. Begründung: Im Bereich des Kelsterbacher Wegs westlich der Leunastraße werden nach Beobachtung von unmittelbaren Anliegern LKW, Kleintransporter und PKW abgestellt. Dabei kommt es zu erheblichen Belästigungen der Anwohner durch Müllablagerungen, Lärm und teilweise auch zu Einbrüchen. Eigentlich ist die Einfahrt in diesen Teil der Straße durch entsprechende Verbotsschilder verboten. Die Schilder werden jedoch missachtet und den Anwohnern sei nach deren Aussage von der Polizei mitgeteilt worden, man habe nicht das Personal, in diesem Bereich zu überwachen. Dies kann so nicht hingenommen werden. Der Ortsbeirat 6 hat bereits mehrfach mehr Personal für die Verkehrsüberwachung gefordert, der Bedarf wird immer offenkundiger. Der Magistrat wird hiermit noch einmal ausdrücklich aufgefordert, sich der Problematik anzunehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3795 2018 Die Vorlage OF 827/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen

27.08.2018 | Aktualisiert am: 14.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken

22.10.2017 | Aktualisiert am: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 507/6 Betreff: Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls zusammen mit der Planungsgesellschaft nachfolgende Frage zu prüfen und zu beantworten: Kann bei der Planung der Regionaltangente West (RTW) in der Leunastraße die vorgesehene Verkehrsführung dahingehend geändert werden, dass wie bisher (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) das Linksabbiegen in die Emmerich-Josef-Straße sowie die Brüningstraße möglich ist. Begründung: Nach den bisher vorgestellten Plänen zur RTW ist das Linksabbiegen (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) in die o.g. Straßen nicht mehr vorgesehen. Beide Straßen sind aber wichtige Verbindungen in das Zentrum von Höchst, sowie den Höchster Markt. Unter anderem durch Verlegung des geplanten Haltepunkts in Richtung des Höchster Bahnhofs könnten diese Verbindungen erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.10.2017, OF 526/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 647 2017 Auskunftsersuchen V 648 2017 1. Die Vorlage OF 507/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 526/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)

11.05.2017 | Aktualisiert am: 16.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2017, OF 416/6 Betreff: Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. können im Bebauungsplangebiet 865 "Kelsterbacher Weg" nach Aufstellung desselben überhaupt Flächen zur Verfügung gestellt werden? 2. Sollten im Bebauungsplangebiet 865 "Kelsterbacher Weg" keine Flächen zur Verfügung stehen, wann wird mit dem Ankauf von entsprechenden Flächen begonnen? 3. Welche Überlegungen verfolgt der Magistrat um Flächen für die Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung, aus dem noch nicht abgeschlossenen oder noch nicht begonnen Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan 865, den tauschwilligen betroffenen Kleingärtnern zur Verfügung zu stellen? 4. Sollen eventuell gar nicht mehr alle Bebauungsplanverfahren, zum Beispiel das Verfahren zum Bebauungsplan 865, durchgeführt werden? Begründung: Die Flächen des Bebauungsplangebiets zum Bebauungsplan 865 scheinen in der Vergangenheit wie auch heute in landwirtschaftlicher Pachtnutzung zu stehen. Es besteht eventuell keine Möglichkeit nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Flächen zur Verfügung zu stellen. Die 2008 zugesicherte Bemühung zum Ankauf von Ersatzflächen und Unterstützung bei der Verlagerung aufzugebender Kleingärten, scheint bisher nicht verfolgt zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 482 2017 Die Vorlage OF 416/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße

10.04.2017 | Aktualisiert am: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2017, OF 368/6 Betreff: Schwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Mauritiusstraße/ Geisenheimer Straße in der Nähe der Bushaltestelle einige Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Es werden täglich von Benutzer der Buslinie 51 die eigenen Fahrräder an den Maschenzaun des Anliegers angeschlossen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1520 2017 Die Vorlage OF 368/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten

28.03.2017 | Aktualisiert am: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2017, OF 369/6 Betreff: Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten Vorgang: NR 441/07 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2171 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand die Bebauungsplanverfahren für die folgenden Bebauungspläne haben: - B-Plan 782 "Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten)" - B-Plan 786 " Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten)" - B-Plan 865 "Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)" Begründung: Im Schwanheimer Unterfeld wurden Eigentümer mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 2171 aus dem Jahr 2007) verpflichtet Ihre Gartenhütten abzureißen bzw. deren Grundstücke binnen 5 Jahren zu verlassen. Im Gegenzug sollten die o. g. Bebauungsplanverfahren vorangetrieben werden, um legalisierte Freizeitgartenflächen zu schaffen. Diese sollten auch als Tauschflächen dienen. Bisher scheint keines der Verfahren abgeschlossen zu sein. Dies ist nicht hinnehmbar, einerseits werden Eigentümer verpflichtet ihre Grundstücke in einen naturschutzrechtlichen Zustand zu bringen und andererseits kommt die Stadt ihrem Versprechen nach legalisierten Flächen für Freizeitgärten nicht nach. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.05.2007, NR 441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 429 2017 Die Vorlage OF 369/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen

29.01.2017 | Aktualisiert am: 22.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 310/6 Betreff: Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch Austausch der Ampelgläser an der zweiten Ampel in Richtung Sindlingen sicherzustellen, dass von Höchst in Richtung Sindlingen fahrende RadlerInnen auch die zweite Ampel nach der Mittelinsel benutzen dürfen. Begründung: FußgängerInnen haben die Möglichkeit die Fahrbahn zu überqueren bzw. die Kreuzung zu betreten, bevor der rechts in Richtung Liederbacher Straße abbiegende Kraftverkehr Einfahrt in die Kreuzung erhält. Auch die RadfahrerInnen erhalten durch eine Fußgänger/Radfahrerampel grün, dürften dann allerdings nicht weiterfahren, weil das darauffolgende Signal nur für Fußgänger gilt. Hier ist die Situation nicht klar und könnte zu Unsicherheit bei regeltreuen VerkehrsteilnehmerInnen führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1243 2017 Die Vorlage OF 310/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheim: Rad- und Fußweg Geisenheimer Straße Richtung Höchster Weg

25.01.2017 | Aktualisiert am: 22.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 317/6 Betreff: Schwanheim: Rad- und Fußweg Geisenheimer Straße Richtung Höchster Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den oben genannten sehr schmalen Weg entlang der Mauer des Baumaktes "AS 5." für Radfahrer und Fußgänger durch Verbreiterung sicherer zu gestalten. Begründung: Der Weg ist entlang der Mauer so eng, dass es sehr oft zu Beinah-Zusammenstößen führt. Im vergangenen Jahr wurde eine Schwanheimerin von einem Radfahrer angefahren und musste drei Tage mit einem gebrochenen Arm im Krankenhaus behandelt werden. Eine Möglichkeit der Verbreiterung bestünde darin, die Hecke hinter der Leitplanke zu entfernen. Der Weg könnte dadurch, vor allem im Bereich der nicht einsichtigen Kurve, um ca. einen halben Meter verbreitert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1247 2017 Die Vorlage OF 317/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Unterführung der Leunastraße im Bereich der Hostatoschule

03.12.2016 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.12.2016, OF 282/6 Betreff: Unterführung der Leunastraße im Bereich der Hostatoschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fußgänger -und Radfahrerunterführung unter der Leunastraße, am Ende der Hostatostraße, stillzulegen und das gewonnene Gelände der Hostatoschule für die Erweiterung zur Verfügung zu stellen. Begründung: Aufgrund geänderter Wegebeziehungen und Zugänge/Zufahrten zum Industriepark wird diese Fußgänger - und Radfahrerunterführung von der Bevölkerung nicht mehr benutzt. Die Unterführung unterliegt allerdings einem Unterhaltungs- und Pflegeaufwand und verursacht laufende Kosten. Die angrenzende Hostatoschule benötigt jedoch dringend Platz für einen Erweiterungsbau, der an diese Stelle gewonnen werden könnte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1086 2017 Die Vorlage OF 282/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheim: Bänke auf dem Kelsterbacher Weg

14.11.2016 | Aktualisiert am: 07.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 268/6 Betreff: Schwanheim: Bänke auf dem Kelsterbacher Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass auf dem Kesterbacher Weg einige Bänke aufgestellt werden. Begründung: Der Kelsterbacher Weg wurde vor einigen Jahren auf eine Spur zurückgebaut und wird seit dem von vielen Schwanheimer Bürger als Spazierweg im speziellen zu den Schwanheimer Dünen und dem Unterfeld genutzt. Im Besonderen beklagen sich ältere Bürger, dass auf dem gut zu begehenden Weg keine Möglichkeit einer kurzen Rast vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 969 2016 Die Vorlage OF 268/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Parkplätze erhalten

06.03.2015 | Aktualisiert am: 19.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2015, OF 1299/6 Betreff: Parkplätze erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu erläutern, warum der Parkplatz Ost des Industrieparks Höchst an der Farbenstraße/Ecke Leunastraße nicht zur Einrichtung von Park+Ride-Parkplätzen geeignet ist oder für allgemeine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 72 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1289 2015 1. Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1299/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Spielplatz am Völklinger Weg in Schwanheim

16.11.2014 | Aktualisiert am: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 1205/6 Betreff: Spielplatz am Völklinger Weg in Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung am und zum Spielplatz instandzusetzen. Begründung: An diesem Spielplatz, der zwischen den Straßen Völklinger Weg und Geisenheimer Straße liegt, sind die fünf Lampen, die den Gehweg und den Spielplatz beleuchten häufig außer Betrieb. Da der Gehweg unter anderem von den Schülern der August Gräser Schule benutzt wird, ist die Beleuchtung in den Wintermonaten unerlässlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3691 2014 Die Vorlage OF 1205/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße

11.11.2014 | Aktualisiert am: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 1204/6 Betreff: Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Halteverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße einzurichten. Begründung: In diesem Abschnitt der Rheinlandstraße werden regelmäßig Lastkraftwagen und Lastwagenanhänger geparkt. Wenn dann ein Bus der Linie 51 oder 62 von der Geisenheimer Straße in die Rheinlandstraße einbiegt kann es zu gefährlichen Situationen kommen, da in diesem Straßenabschnitt kein Ausweichen mehr möglich ist. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3690 2014 Die Vorlage OF 1204/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Krötenzäune an der verlängerten Leunastraße - Schilda lässt grüßen

25.08.2014 | Aktualisiert am: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2014, OF 1084/6 Betreff: Krötenzäune an der verlängerten Leunastraße - Schilda lässt grüßen Beim Bau der Verbindung zwischen Leunabrücke und Kelsterbacher Knoten wurde es zur Auflage gemacht, die Straße mit Krötenzäunen und -tunneln für Kröten passierbar zu machen, was auch wichtig war, weil vor dem Bau der Straße viele Kröten zwischen dem Naturschutzgebiet und großen Freiflächen, zum Teil auch mit Wassergruben, auf dem Gelände des Industrieparks hin- und herwanderten. Inzwischen wurde aber durch die Infraserv nur wenige Meter hinter der Straße ein komplett dichter zweiter Zaun gezogen, der verhindert, dass die Kröten noch auf das Werksgelände wandern können. Dieser Zaun wurde von Seiten des Industrieparks so gestaltet (mit Erde angeschüttet), dass die Kröten vom Industriepark kommend auf der anderen Seite hinunter fallen und nicht mehr zurück können. Als Ergebnis hat man jetzt erstens keine Möglichkeit mehr für die Kröten, zwischen Industriepark und Naturschutzgebiet zu wandern, und zweitens teure, von Steuergeldern finanzierte Tunnel unter der verlängerten Leunastraße, die keinen Sinn mehr haben, weil die Kröten nur noch auf einen schmalen Streifen zwischen den beiden Zäunen wandern können. Schlimmstenfalls ist zu befürchten, dass die Kröten durch Zäune und Tunnel zur besonders leichten Beute für Raubtiere aller Art werden. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Wurde der Infraserv eine Genehmigung für den zweiten Krötenzaun erteilt, wenn ja, von wem und mit welcher Intention? 2. Teilt der Magistrat die Befürchtung, dass die Situation für die Kröten aufgrund der Zäune und Tunnel, die im Niemandsland enden, schlechter ist als vor dem Bau der Straße? 3. Was spricht dagegen, die Zäune und Tunnel nunmehr, da sie ihren Sinn nicht mehr erfüllen, weitgehend abzubauen und nur noch den einen Zaun östlich der Leunastraße zu lassen, der die Kröten daran hindert, auf die Straße zu krabbeln (dann aber natürlich ohne Tunnel)? 4. Welche Kosten haben die Zäune und Tunnel verursacht, welche Kosten verursacht der Unterhalt? Begründung: Man würde es gerne verstehen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1094 2014 Die Vorlage OF 1084/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Ideen

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Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße

17.10.2022

Es wird angeregt, einen Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße kurz nach der Einmündung der Ingelheimer Straße anzulegen. An dieser Stelle befand sich bereits ein Zebrastreifen, während AS5 umfangreich umgebaut wurde. Dieser Zebrastreifen sollte dauerhaft wieder angelegt werden. Viele Kinder aus dem Wohnblocks neben AS5 müssen morgens bei regem Berufsverkehr die Geisenheimer Straße überqueren, wenn sie zur Schule gehen. Alternativ könnten Stahlpoller angelegt werden, damit die Sicht beim überqueren der Straße nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt wird. Vorzugswürdig ist allerdings die Anlegung eines Zebrastreifens, wie er als Provisorium bestand (siehe Foto)

Unterstützer: 223

Reaktion der Stadt: Für den Bereich an der Geisenheimer Straße gibt es bereits einen bestehenden Schulwegeplan, der sich beispielsweise hierhttps://geoportal.frankfurt.de/abrufen lässt. Die dort in lila eingezeichneten Fußwege sowie Querungen sind sicher nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG). Der Schulweg verläuft beidseitig der Geisenheimer Straße. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit in der Geisenheimer Straße ist auf 30 km/h beschränkt. Die Querung der Geisenheimer Straße soll laut Schulwegplan am Fußgängerüberweg in Höhe Mauritiusstraße erfolgen. Dieser Überweg liegt circa 120 Meter von der Einmündung der Ingelheimer Straße entfernt. Der temporär eingerichtete Fußgängerüberweg war nur erforderlich, weil der Schulweg auf nördlicher Seite der Geisenheimer Straße baustellenbedingt gesperrt war. Aus Sicht des Schulträgers ist die Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberweges derzeit nicht erforderlich.

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Trassen der Regionaltangente West (RTW): Vorschlag zur Einsparung von CO2-Emissionen, Bau- und Unterhaltungskosten im Bereich Schwanheimer Wald

21.04.2022

Derzeit ist geplant, die RTW-Trasse zwischen Höchst und Flughafen mitten durch den "Schwanheimer Knoten" und über die B40 hinweg über eine 2,1 km lange Kette von Brücken, Stelzen, Galerien und stützwandbewehrten Dämmen (in der Abbildung rot) zu führen. Allein dieser Abschnitt trägt mit mehreren 100 Mio Euro erheblich zu den Baukosten von geschätzt 1000 Millionen € und 7200 to an CO2-Ausstoß allein für den Beton bei. Dieser Plan entstand zum Schutz des Fauna-Flora-Habitats (FFH) "Schwanheimer Wald" (grün und gelb). Der folgende Alternativvorschlag erlaubt den Bau zu deutlich geringeren Kosten und Klimabelastungen ohne das FFH wesentlich zu beeinträchtigen: - Rückbau der Auffahrt von Kelsterbach, Schwanheimer Weg auf die B40 Nordost (= B40 NO), Umleitung des Verkehrs auf die nahe AS Leunastraße - Neubau des Verbindungsbogens B40 S ==> NO sowie der Richtungsfahrbahn B40 NO ==> W zwischen AS Leunastr und Schwanheimer Knoten je eine Fahrbahnbreite weiter nordwestlich (lila), knapp südöstlich der Linie der derzeit geplanten RTW-Trasse; Einrichtung der heutigen Richtungsfahrbahn B40 W ==> NO für die Gegenrichtung - Bau der RTW-Trasse auf den damit freiwerdenden heutigen Straßentrassen (hellblau) - Kreuzung zwischen RTW und B40 NO mittels einfacher Brücke statt aufwendiger Galerie. - Weitgehend niveaugleiche Führung der RTW-Trasse am Rand des FFH. Der Verzicht auf die vielen Ingenieurbauwerken reduziert nicht nur die Bau-, sondern auch die Unterhaltungskosten deutlich. Abb 1 zeigt heutige Planung, Abb 2 und 3 die Alternative so, dass die Beziehung zwischen "heute" und Vorschlag gut erkennbar ist (Abb 2), bzw so, dass der Platzbedarf der Trassen im Vordergrund steht.

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Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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Anwohnerparken in Schwanheim alternativ weniger Halteverbot

08.09.2020

Anwohnerparken im gesamten Stadtteil Schwanheim, da zu viele Fremdparker. Ich als Anwohner erhalte regelmäßig Strafzettel, da ich nach der Arbeit keinen Parkplatz mehr finde...besonders schlimm ist es im Bereich der Geisenheimer Straße / Ingelheimer Straße

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Parken auf der Rheinlandstraße zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße einschränken

06.05.2019

Auf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.

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Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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